Seit dem 27. Juni gilt das neue Einbürgerungsgesetz

 

Das Hauptziel der aktuellen Gesetzesänderungen ist es, ausländischen Staatsangehörigen, die langfristig in Deutschland leben und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes sind:

1. Schnellere Einbürgerung

2. Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft

3. Erleichterungen beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

4. Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration

In diesem Beitrag wurden die neuen Regeln bereits beachtet.

Inhaltsverzeichnis

Die Einbürgerung zum deutschen Staatsbürger – so geht’s

Was bedeutet Einbürgerung und welche Vorteile bringt sie?

Die Einbürgerung ist der Weg zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft und eines deutschen Passes. Mit der erfolgreichen Einbürgerung erhalten Sie alle Rechte und Pflichten, die einem deutschen Staatsbürger zustehen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie rechtlich gleichgestellt mit allen anderen Deutschen. Sie genießen umfassenden rechtlichen Schutz, einschließlich des uneingeschränkten Zugangs zu den Grundrechten. Zudem sind Sie vor Abschiebung geschützt und müssen sich nicht mehr mit behördlichen Verfahren wie der Beantragung einer Arbeitserlaubnis oder dem Besuch der Ausländerbehörde auseinandersetzen. Auch die Familienzusammenführung wird erleichtert, sodass Ihre Angehörigen schneller nach Deutschland kommen können.

Warum ist die Einbürgerung so vorteilhaft?

Mit der Einbürgerung werden Sie offiziell deutscher Staatsbürger. Viele Migranten haben bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland das Ziel, eines Tages die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Je sorgfältiger Sie Ihre rechtlichen Schritte ab der Einreise planen, desto schneller und reibungsloser verläuft der Einbürgerungsprozess. Die Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft erstrecken sich nicht nur auf das Leben in Deutschland, sondern auch auf Ihre Reisefreiheit und Sicherheit im Ausland. Als deutscher Staatsbürger genießen Sie einen einfacheren Zugang zu anderen Ländern und vermeiden zukünftige Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Im Vergleich zu befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen bietet die Einbürgerung den umfangreichsten Schutz und die größten Vorteile. Nach der Einbürgerung sind Sie nicht länger Inhaber eines Aufenthaltsstatus, sondern vollwertiger deutscher Staatsbürger mit allen damit verbundenen Rechten und Freiheiten.

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Wie können Sie in Deutschland eingebürgert werden?

In Deutschland gibt es verschiedene Wege, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Die Voraussetzungen und Regelungen zur Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgelegt, insbesondere in § 3 StAG. Hier sind die wichtigsten Methoden, wie Sie deutscher Staatsbürger werden können:

1. Einbürgerungsantrag

Die gängigste Methode zur Einbürgerung ist das Stellen eines Einbürgerungsantrags. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 8-16, 40b und 40c StAG. Die zuständigen Behörden prüfen eine Vielzahl von Anforderungen und Unterlagen, bevor sie über Ihren Antrag entscheiden. Auch wenn dies der häufigste Weg zur Einbürgerung ist, stellt er zugleich eine der größten Herausforderungen dar.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben, ist eine Einbürgerung meist unvermeidlich. Auf unserer Webseite finden Sie zahlreiche wertvolle Tipps, wie Sie den Einbürgerungsprozess erfolgreich meistern können.

2. Geburt in Deutschland

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Geburt in Deutschland automatisch zur deutschen Staatsbürgerschaft führt. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Anders als in den USA, wo das Geburtsortsprinzip gilt, wird in Deutschland die Staatsbürgerschaft in der Regel nur dann automatisch erlangt, wenn mindestens ein Elternteil bereits deutscher Staatsbürger ist (§ 4 StAG). Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise im Fall von Findelkindern.

3. Weitere besondere Fälle

Neben den gängigen Methoden gibt es auch weniger bekannte Wege, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Diese Ausnahmen sind selten, aber es ist wichtig, sich ihrer bewusst zu sein, da sie in bestimmten Fällen zutreffen könnten. Hier sind einige der besonderen Fälle:

1. § 4 Abs. 1 StAG:
Sie werden automatisch Deutscher, wenn Sie in Deutschland geboren sind und mindestens ein Elternteil Deutscher ist

2. § 4 Abs. 2 StAG:
Findelkinder, die in Deutschland aufgefunden werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

3. § 4 Abs. 3 StAG:
Wenn Sie in Deutschland geboren sind und mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.

4. § 5 Abs. 1 Nr. 1 StAG:
Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, ein Elternteil Deutscher ist und Sie irrtümlich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben.

5. § 5 Abs. 1 Nr. 2 StAG:
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft durch die Eheschließung Ihrer Mutter mit einem Ausländer verloren haben.

6. § 5 Abs. 1 Nr. 3 StAG:
Wenn Sie einmal deutscher Staatsbürger waren und die Staatsangehörigkeit auf Wunsch Ihrer Eltern verloren haben.

7. § 6 StAG:
Wenn Sie von einem deutschen Staatsbürger adoptiert wurden.

8. § 15 Abs. 1 oder 2 Bundesvertriebenengesetz:
Wenn Sie aus Deutschland vertrieben oder ausgewiesen wurden.

9. Art. 2 des Gesetzes zur Vermeidung der Staatenlosigkeit:
Wenn Sie staatenlos sind, seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und unter 21 Jahre alt sind.

10. § 21 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet:
Wenn Sie als heimatloser Ausländer seit sieben Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.

    Wann können Sie die Einbürgerung in Deutschland beantragen?

    Die Einbürgerung in Deutschland bietet zahlreiche Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Laut dem Staatsangehörigkeitsgesetz können Sie frühestens nach einem dreijährigen Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen. In der Regel ist es erst nach 5 Jahren möglich, die Einbürgerung zu erhalten. Es ist entscheidend, dass Sie die Voraussetzungen frühzeitig kennen, da der Antrag etwa ein Jahr vor dem Erreichen der erforderlichen Aufenthaltsdauer eingereicht werden sollte.

    Warum ist das Einbürgerungsverfahren komplex?

    Das Einbürgerungsverfahren in Deutschland ist bewusst komplex gestaltet, um sicherzustellen, dass nur qualifizierte Personen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Ohne rechtliche Unterstützung kann das Verfahren in der Regel ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Besonders in den kommenden Jahren wird eine erhebliche Zunahme der Einbürgerungsanträge erwartet. Seit 2015 ist durch die Flüchtlingswelle die Zahl der Einbürgerungen stetig gestiegen, und es wird prognostiziert, dass innerhalb der nächsten vier Jahre rund eine Million Menschen eingebürgert werden. Dies könnte zu erheblichen Verzögerungen und einer Überlastung der zuständigen Behörden führen.

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    Angesichts der erwarteten Verzögerungen ist es ratsam, Ihren Einbürgerungsantrag so früh wie möglich zu stellen. Unsere spezialisierten Rechtsdienstleistungen können Ihnen helfen, den Prozess zu beschleunigen und sicherzustellen, dass Ihr Antrag korrekt und rechtzeitig eingereicht wird. Zögern Sie nicht – lassen Sie sich von unseren Experten beraten und starten Sie Ihren Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft jetzt.

    Die Vorteile der Einbürgerung in Deutschland

    Die Einbürgerung bringt Ihnen zahlreiche Vorteile, die weit über den Erhalt eines deutschen Passes hinausgehen. Sobald Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, genießen Sie alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers und müssen sich nicht mehr um ein Aufenthaltsrecht kümmern.

    1. Vollwertiger Deutscher mit allen Rechten und Pflichten

    Nach der Einbürgerung sind Sie rechtlich vollwertiger Deutscher. Sie haben alle Rechte und Pflichten, die jedem deutschen Staatsbürger zustehen, und sind somit vollständig in die Gesellschaft integriert.

    2. Schutz vor Abschiebung

    Mit der deutschen Staatsbürgerschaft sind Sie vor Abschiebung sicher. Als deutscher Staatsbürger können Sie nicht ins Ausland abgeschoben werden, unabhängig von den Umständen.

    3. Erleichterter Familiennachzug

    Die Einbürgerung vereinfacht den Prozess des Familiennachzugs erheblich. Sie können Ihre Familie leichter nach Deutschland holen, da Sie als deutscher Staatsbürger bevorzugte Rechte genießen.

    4. Bessere finanzielle Möglichkeiten

    Mit der deutschen Staatsbürgerschaft haben Sie besseren Zugang zu Krediten. Dies erleichtert Ihnen größere Investitionen wie den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.

    5. Freie Ein- und Ausreise

    Als Deutscher können Sie jederzeit ohne Einschränkungen nach Deutschland ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisen in andere Länder, einschließlich Ihres Herkunftslandes.

    6. Langfristige Auslandsaufenthalte

    Nach der Einbürgerung können Sie mehr als sechs Monate im Ausland verbringen, ohne die Zustimmung der Ausländerbehörde einholen zu müssen. Diese Freiheit ermöglicht Ihnen, Ihre Zeit im Ausland flexibel zu gestalten.

    7. Unbegrenzte Auswanderungsmöglichkeiten

    Sie können in jedes Land der Welt auswandern, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Dies gibt Ihnen die Freiheit, Ihr Leben nach Ihren Wünschen zu gestalten, wo immer Sie möchten.

    8. Legale Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland und im Ausland

    Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten, Ihren Job wechseln oder ein eigenes Unternehmen gründen. Auch im Ausland eröffnen sich Ihnen neue berufliche Chancen.

    9. Dauerhafte Sicherheit der Staatsbürgerschaft

    Die deutsche Staatsbürgerschaft bleibt Ihnen erhalten, selbst wenn die ursprünglichen Gründe für Ihren Aufenthalt in Deutschland, wie Studium, Ausbildung, Arbeitsvertrag oder Ehe, wegfallen. Einmal Deutscher, immer Deutscher.

    10. Keine Behördengänge mehr zur Ausländerbehörde

    Nach der Einbürgerung müssen Sie nie wieder zur Ausländerbehörde. Sie sind als Deutscher nicht mehr auf diese Behörde angewiesen.

    11. EU-Bürgerrechte genießen

    Als deutscher Staatsbürger sind Sie gleichzeitig Bürger der Europäischen Union. Sie profitieren von allen Rechten und Freiheiten, die Ihnen als EU-Bürger zustehen.

    12. Unantastbare Staatsbürgerschaft

    Einmal eingebürgert, kann Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr entzogen werden. Ihre Zukunft in Deutschland ist somit rechtlich abgesichert.

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    Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland

    Die Einbürgerung in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der von vielen Faktoren abhängt. Hier erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, basierend auf den relevanten gesetzlichen Grundlagen.

    Allgemeine Voraussetzungen für die Einbürgerung

    Grundsätzlich orientieren sich die Voraussetzungen für die Einbürgerung am Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Wenn keine spezifischen Ausnahmeregelungen auf Sie zutreffen, erfolgt die Einbürgerung in der Regel nach frühestens nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.

    Einbürgerung nach 5 Jahren, der „normale“ Weg

    Die allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 5 Jahren umfassen:

    1. Rechtmäßiger Aufenthalt

    Sie müssen seit mindestens 8 Jahren legal in Deutschland leben.

    2. Finanzielle Unabhängigkeit

    Ihr Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln gesichert sein.

    3. Vorsorge für das Alter

    Sie müssen für Ihr Alter vorgesorgt haben, es sei denn, Sie sind Schüler, Auszubildender oder Student.

    4. Keine Vorstrafen

    Sie dürfen nicht zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten verurteilt worden sein.

    5. Kulturelle Integration (B1 Sprachkenntnisse)

    Sie müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen und einen Integrationskurs absolviert haben.

    6. Gültiger Pass

    Ein gültiger Pass oder Passersatz ist erforderlich.

    7. Bekenntnis zum Grundgesetz

    Sie müssen sich explizit dafür aussprechen, dass Sie der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes zustimmen und Handlungen bzw. Äußerungen, die antisemitisch, rassistisch oder menschenverachtende Motive ausweisen, nicht befürworten oder anwenden.

    8. Bekenntnis gegen Antisemitismus

    Dieses Bekenntnis wird nicht nur verbal bekundet, sondern auch praktisch umgesetzt. Im Einbürgerungsprozess wird durch gründliche Prüfungen und Gespräche sichergestellt, dass die Antragsteller die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung tatsächlich anerkennen und respektieren. Durch die konsequente Ablehnung antisemitischer und anderer menschenverachtender Verhaltensweisen sendet Deutschland ein starkes Signal für Respekt, Vielfalt und die Unantastbarkeit der Menschenwürde.

    Einbürgerung nach 3 Jahren

    Besonders gut integrierte Personen können bereits nach 3 Jahren eingebürgert werden, wenn sie zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen:

    Nachweisen, dass sie besonders gut integriert sind (z.B. durch ein C1-Sprachzertifikat, herausragende schulische oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement).

    Einbürgerung von Kindern

    Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eingebürgert werden, oft schon mit der Geburt. Das neue Gesetz stärkt die Staatsangehörigkeit bei Geburt erheblich. Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland lebt. Diese Regelung fördert das Zugehörigkeitsgefühl von Beginn an und unterstützt eine tiefere Verwurzelung in der deutschen Gesellschaft. Unterscheidungen werden dabei nach dem Alter des Kindes getroffen:

    Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren

    Ein Antrag auf Einbürgerung muss durch die Eltern oder gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

    Einbürgerung von Kindern ab 16 Jahren

    Kinder können selbstständig einen Antrag stellen, wobei grundsätzlich dieselben Voraussetzungen gelten wie bei Erwachsenen, allerdings mit einigen Erleichterungen.

    Sonderregelungen und Ausnahmen bei der Einbürgerung

    Je nach Situation können Sie von bestimmten Voraussetzungen befreit werden:

    Für kranke, alte oder behinderte Menschen

    Wenn Sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen benachteiligt sind, können Sie von bestimmten Anforderungen, wie dem Sprachzertifikat oder dem Integrationstest, befreit werden.

    Für Ehepartner und minderjährige Kinder

    Unter bestimmten Bedingungen können diese ebenfalls einfacher eingebürgert werden, ohne alle üblichen Voraussetzungen erfüllen zu müssen.

    Für Schüler, Auszubildende und Studenten

    Diese Gruppe ist von bestimmten finanziellen Anforderungen befreit (keine Beitragszahlungen an die Rentenversicherung) und darf z.B. BAföG oder BAB beziehen, ohne dass dies die Einbürgerung gefährdet.

    Der Antrag auf Einbürgerung: So erhalten Sie sofort die Einbürgerung

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sind umfangreiche rechtliche Schritte notwendig, damit Sie eingebürgert werden.

    Einbürgerung ab 2024 – Voraussetzungen und Tipps

    Mit den ständigen Änderungen in Gesetzen und Vorschriften ist es wichtig, sich über die aktuellen Einbürgerungsvoraussetzungen ab 2024 zu informieren. Wir raten dringend, den Einbürgerungsprozess umgehend zu starten, wenn Sie die Voraussetzungen derzeit erfüllen. Künftige Gesetzesänderungen könnten dazu führen, dass Sie diese Anforderungen nicht mehr erfüllen und die Einbürgerung verwehrt bleibt. Um sicherzustellen, dass Sie so schnell wie möglich eingebürgert werden, muss die passende gesetzliche Anspruchsgrundlage für Ihren Fall ermittelt werden. Dabei kann es jedoch vorkommen, dass die zuständige Behörde nicht die richtige Grundlage wählt, was zu Problemen oder sogar zu einer Ablehnung Ihres Antrags führen kann.

    Einbürgerungsantrag stellen

    Der erste Schritt im Einbürgerungsprozess besteht darin, bei der zuständigen Behörde einen Antrag zu stellen. Achten Sie darauf, dass Sie eine schriftliche Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags von der Behörde erhalten.

    Schriftlicher Antrag auf Einbürgerung

    Es ist unerlässlich, dass Ihr Einbürgerungsantrag schriftlich erfolgt und Sie sich den Eingang des Antrags schriftlich von der Behörde bestätigen lassen. Dies dient nicht nur als Nachweis für den eingereichten Antrag, sondern ermöglicht es Ihnen auch, bei Verzögerungen rechtliche Schritte einzuleiten. Sollte die Behörde länger als drei Monate für die Bearbeitung benötigen, haben Sie die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen, um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen.

    Dokumente für den Einbürgerungsantrag ab 2024

    Einige Behörden bieten den Einbürgerungsantrag direkt auf ihrer Website an. Dennoch variieren die Antragsverfahren und die geforderten Unterlagen je nach Einbürgerungsbehörde stark. Daher ist es ratsam, zuerst bei Google den Namen der zuständigen Behörde einzugeben und nach dem passenden Dokument zu suchen, etwa unter den Begriffen:

    1. Einbürgerung Antrag PDF

    2. Antrag Einbürgerung PDF

    3. Einbürgerungsformular PDF

    4. Formular Einbürgerung PDF

    Diese Bezeichnungen können sich je nach Behörde unterscheiden. Laden Sie den Antrag herunter und lesen Sie ihn gründlich durch, bevor Sie mit dem Einbürgerungsverfahren beginnen. So wissen Sie genau, welche Unterlagen erforderlich sind. Sollte der Antrag online nicht verfügbar sein, vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Behörde und lassen sich den Antrag persönlich aushändigen.

    Einbürgerungsantrag Online stellen

    In einigen Regionen Deutschlands ist es mittlerweile möglich, den Einbürgerungsantrag online einzureichen. Nutzen Sie diesen Service, wenn er verfügbar ist, da dies mehrere Vorteile bietet: Zum einen können Sie die Antragseinreichung nachweisen, zum anderen sind die Bearbeitungszeiten oft kürzer. Ein Online-Antrag spart Zeit und hilft Ihnen, Ihren Einbürgerungsprozess effizienter zu gestalten.

     

    Erforderliche Unterlagen für die Einbürgerung: Was Sie wissen müssen

    Nach der Einreichung Ihres Einbürgerungsantrags müssen Sie in der Regel eine Vielzahl von Unterlagen in Kopie oder im Original vorlegen. Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt von der Anspruchsgrundlage ab, nach der Ihre Einbürgerung beantragt wird. Generell werden jedoch häufig die folgenden Unterlagen verlangt:

     

    • ausgefüllter Einbürgerungsantrag
    • Aufenthaltstitel
    • Arbeitsvertrag
    • Lohnnachweise
    • Arbeitgeberbestätigung
    • Steuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertung und Bescheinigung vom Steuerberater
    • Ausbildungsvertrag
    • Immatrikulationsurkunde
    • Schul-, Zwischen- und Abschlusszeugnisse
    • Rentenmitteilungen der deutschen Rentenversicherung
    • Sprachzertifikat
    • Test „Leben in Deutschland“
    • Mietvertrag
    • Vermieterbestätigung
    • Nachweis der Mietzahlung (Kontoauszug)
    • Führungszeugnis
    • Bescheinigung, dass Sie keine Leistungen vom Staat erhalten (Sozialhilfe, ALG I und II, Wohngeld)
    • Einfache und erweiterte Meldebescheinigung
    • Pass oder Passersatz
    • Identitätsnachweise wie Geburtsurkunde, Familienbuch, Registereintrag

    Wichtig: Die Einreichung vollständiger und korrekter Unterlagen ist eine der größten Herausforderungen im Einbürgerungsverfahren. Viele Antragsteller scheitern daran, was oft dazu führt, dass die Einbürgerung abgelehnt wird. Unsere Erfahrung zeigt, dass zahlreiche Ausländer in Deutschland die Einbürgerung nur deshalb nicht erhalten, weil sie nicht alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig und vollständig bei der zuständigen Behörde einreichen können. Besonders schwierig wird es, wenn sich das Verfahren über längere Zeit hinzieht und die Behörde immer wieder aktualisierte Unterlagen anfordert. Wenn beispielsweise die Prüfung Ihrer eingereichten Dokumente erst 3-9 Monate nach der Einreichung erfolgt, kann es notwendig sein, die folgenden Unterlagen erneut vorzulegen.

    Loyalitätserklärung bei der Einbürgerung: Was Sie wissen sollten

    Im Zuge des Einbürgerungsverfahrens ist es erforderlich, eine Loyalitätserklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung bekennen Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel genügt hierfür Ihre Unterschrift. Obwohl dieser Schritt formal notwendig ist, stellt er in der Praxis selten ein Hindernis für die Einbürgerung dar. Die Loyalitätserklärung unterstreicht Ihre Bereitschaft, die Werte und Gesetze Deutschlands zu respektieren und zu wahren, und ist ein wichtiger Bestandteil des Einbürgerungsprozesses.

    Einbürgerungsantrag: Wovon hängt die Entscheidung ab?

    Die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag hängt maßgeblich davon ab, ob Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz erfüllen. Nur wenn diese Bedingungen vollständig erfüllt sind und alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig eingereicht wurden, kann die Einbürgerung erfolgreich abgeschlossen werden.

    Ein häufiges Problem in diesem Zusammenhang ist die uneinheitliche Auslegung der gesetzlichen Vorschriften. Viele der Voraussetzungen sind nicht eindeutig geregelt, was zu Interpretationsspielräumen führen kann. Ein Beispiel hierfür ist die Prognose, ob Ihr Lebensunterhalt gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG gesichert ist. Die Beurteilung dieser Voraussetzung hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab und kann daher variieren. Für Antragsteller ist es oft schwierig zu erkennen, ob eine Ablehnung durch die Behörde rechtmäßig oder rechtswidrig ist.

    Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Sie durch den Einbürgerungsprozess zu begleiten.

    Biometrische Daten für die Einbürgerung: Was müssen Sie wissen?

    Nach der Prüfung Ihres Einbürgerungsantrags und der erforderlichen Unterlagen, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten. Es ist wichtig, dass dieser Termin zeitnah nach Abschluss der Prüfungen erfolgt, da sonst das Verfahren teilweise von vorne beginnen kann. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung einen Termin zu vereinbaren. In vielen Fällen kann es jedoch auch zu Wartezeiten von drei bis zwölf Monaten kommen. Diese Verzögerungen können durch unsere Unterstützung vermieden werden. Bei diesem Termin müssen Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben und eine persönliche Unterschrift leisten. Falls Sie bei der Antragstellung noch kein biometrisches Passfoto eingereicht haben, bringen Sie dieses bitte ebenfalls mit. Die biometrischen Daten können in folgenden Punkten zusammengefasst werden:

    1. Biometrisches Passfoto

    2. Fingerabdrücke abgeben

    3. Persönliche Unterschrift leisten

    Bearbeitungsdauer des Einbürgerungsverfahrens

    Ohne rechtliche Unterstützung kann das Einbürgerungsverfahren in der Regel zwischen sechs und 24 Monaten dauern. Unsere Erfahrung zeigt, dass kleinere Behörden in der Regel schnellere Bearbeitungszeiten haben, während größere Behörden, wie in Berlin, oft längere Wartezeiten verursachen. Wenn Sie mit german-passport.de arbeiten, beträgt die Bearbeitungszeit derzeit zwischen drei und sieben Monaten. Dies liegt daran, dass wir bei Verzögerungen direkt eine Untätigkeitsklage einlegen können.

    Dauer der Ausstellung der Ausweisdokumente

    Nach Genehmigung Ihres Einbürgerungsantrags müssen der deutsche Personalausweis und der deutsche Nationalpass von der Bundesdruckerei erstellt werden. Nach unseren Erfahrungen dauert dieser Prozess etwa vier bis acht Wochen.

    Kosten des Einbürgerungsverfahrens

    Die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren sind in § 38 StAG festgelegt und betragen:

    • Einbürgerungsurkunde für Erwachsene: 255,00 Euro
    • Einbürgerungsurkunde für minderjährige Kinder: 51,00 Euro

    Wenn der Antrag vor der Ausstellung der Einbürgerungsurkunde zurückgezogen wird, fallen in der Regel Gebühren zwischen 25,00 Euro und 255,00 Euro an.

    Ablehnung Ihres Antrages zur Einbürgerung

    Es kommt leider häufig vor, dass Einbürgerungsanträge abgelehnt werden. Nach unseren Erfahrungen sind etwa 50 % dieser Ablehnungen unberechtigt. Daher ist es wichtig, bei einer Ablehnung überprüfen zu lassen, ob Sie dennoch Anspruch auf Einbürgerung haben. Mit unserem kostenlosen Test können Sie schnell herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

    Auch nach einer Ablehnung Ihres Antrags haben Sie zwei Möglichkeiten, die Einbürgerung dennoch zu erhalten:

    Widerspruch oder Klage gegen den Ablehnungsbescheid

    Sie können innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch einlegen oder Klage gegen den Ablehnungsbescheid erheben. Die Wahl des richtigen Rechtsmittels hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie den Antrag gestellt haben. In einigen Bundesländern kann die Rechtmäßigkeit des Bescheids im Widerspruchsverfahren überprüft werden. In anderen müssen Sie direkt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben. Die passende Vorgehensweise entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Ablehnungsbescheids. Achten Sie unbedingt auf die Frist, da verspätete Rechtsmittel unzulässig sind.

    Erneuter Einbürgerungsantrag

    Alternativ können Sie einen neuen Antrag auf Einbürgerung stellen. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass Sie den Antrag in der Regel bei derselben Behörde und möglicherweise sogar beim selben Sachbearbeiter einreichen. Dies erhöht das Risiko, dass Ihr Antrag erneut abgelehnt wird. Ohne anwaltliche Unterstützung könnte es sinnvoll sein, in einen anderen Bezirk umzuziehen, um bei einer anderen Behörde einen neuen Antrag zu stellen, was die Erfolgschancen erhöhen kann – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen.

    Unsere klare Empfehlung: Prüfung durch Anwalt

    Falls Ihr Einbürgerungsantrag abgelehnt wurde, lassen Sie unbedingt prüfen, ob Sie die Bedingungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Machen Sie unseren kostenlosen Test und finden Sie heraus, ob Sie für eine Einbürgerung infrage kommen.

    Die häufigsten Gründe, wieso eine Einbürgerung abgelehnt wird

    Wenn Sie denken, dass Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, kann es dennoch vorkommen, dass Behörden in Deutschland Ihren Einbürgerungsantrag fälschlicherweise ablehnen. Dies geschieht häufig, weil der Antrag nicht gründlich geprüft wird oder wichtige Informationen unvollständig oder falsch übermittelt wurden. Ein weiterer Grund kann sein, dass die zuständige Behörde in Ihrem Fall die falsche Rechtsgrundlage heranzieht. Hier finden Sie die häufigsten Gründe, warum Einbürgerungsanträge ungerechtfertigt abgelehnt werden:

    1. Fehlerhafte oder unberechtigte Forderung von Rentenversicherungsbeiträgen

    2. Falsche Berechnung Ihrer Aufenthaltszeiten

    3. Ungenauigkeiten bei der Berechnung Ihres Einkommens

    4. Fälschlicherweise Einbeziehung von Kindergeld und Kindergeldzuschuss in die Lebensunterhaltsberechnung

    5. Studenten werden trotz gesetzlicher Befreiung zur Einkommens- und Rentenversicherungsnachweise aufgefordert

    6. Auszubildende müssen trotz gesetzlicher Befreiung Einkommen und Rentenversicherungszahlungen nachweisen

    7. Anwendung einer unzutreffenden Rechtsgrundlage durch die zuständige Behörde

    8. Integrationsbemühungen werden bei der Ermessenseinbürgerung nicht ausreichend berücksichtigt

    9. Verzögerungen oder Nichtbearbeitung des Antrags (aufgrund der Corona-Pandemie oder anderen Ereignissen)

    10. Ablehnung des Antrags aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten 24 Monaten

    Um sicherzustellen, dass Ihr Einbürgerungsantrag korrekt und fair behandelt wird, empfiehlt es sich, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Experten können Ihnen helfen, typische Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung erheblich zu steigern.

    Müssen Sie bei der Einbürgerung Ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben?

    Das Thema Einbürgerung und der damit verbundene Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu den entscheidenden Aspekten gehören:

    1. Ihre aktuelle Staatsbürgerschaft
    Welche andere Staatsbürgerschaft besitzen Sie?

    2. Ihr Alter
    Wie alt sind Sie, wenn Sie die Einbürgerung beantragen?

    3. Die Gründe für Ihren Aufenthalt in Deutschland
    Der Grund, wieso Sie eine Einbürgerung als deutscher Staatsbürger beantragen, spielt eine wichtige Rolle.

    4. Die rechtliche Grundlage, nach der Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen
    Die rechtlichen Grundlagen sind für z.B. für Flüchtlinge, Kriegsflüchtlinge, politisch verfolgte anders und müssen genau definiert werden.

    5. Und weitere individuelle Faktoren
    Es gibt noch eine Menge anderer Faktoren, die bei der Einbürgerung berücksichtigt werden.

    Seit 2024 gilt, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist

    Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Diese Regelung erlaubt es vielen Personen, ihre Wurzeln und Verbindungen zu ihrem Heimatland aufrechtzuerhalten, während sie gleichzeitig vollwertige Mitglieder der deutschen Gesellschaft werden. Insbesondere für Menschen aus Ländern wie der Türkei, Serbien, Kosovo, Bosnien, Weißrussland und Russland, wo der Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, stellt dies eine bedeutende Erleichterung dar.

    Die individuellen Umstände spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen müssen oder nicht. Eine genaue Einzelfallprüfung durch rechtliche Experten ist daher unerlässlich.


    Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft

    Enteignungsschutz

    Die doppelte Staatsbürgerschaft bietet einen wertvollen Schutz für Ihr Vermögen, da Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit zusammen mit der deutschen behalten können. Dies minimiert das Risiko, in Ländern, in denen private Vermögenswerte verstärkt staatlichen Eingriffen ausgesetzt sind, enteignet zu werden. Mit zwei Pässen sind Sie effektiv gegen potenzielle staatliche Maßnahmen abgesichert. Nutzen Sie die Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft, um Ihr Vermögen langfristig zu schützen.

    Erleichterungen im Erbrecht

    Die Beibehaltung Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit hat auch wesentliche Vorteile im Erbrecht. Sie sichern sich Ihre erbrechtlichen Ansprüche im Heimatland, was die Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Familieneigentum erheblich vereinfacht. Diese rechtliche Kontinuität gewährleistet, dass Ihr Vermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften Ihres Herkunftslandes problemlos vererbt werden kann. Nutzen Sie die Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft, um eine reibungslose Nachlassregelung und den Schutz Ihres Erbes zu gewährleisten.

    Visafreiheit – Reisen ohne Grenzen

    Ein bedeutender Vorteil der doppelten Staatsbürgerschaft ist die erweiterte Reisefreiheit. Mit einem deutschen Reisepass haben Sie die Möglichkeit, ohne Visum in zahlreiche Länder zu reisen. Diese Regelung spart Ihnen nicht nur wertvolle Zeit und Aufwand, die normalerweise für die Beantragung von Visa nötig wären, sondern erleichtert auch spontane Reisen, egal ob für private Urlaube oder geschäftliche Angelegenheiten. Darüber hinaus zählte der deutsche Pass im Jahr 2023 zu den stärksten Reisepässen der Welt und belegte den dritten Platz, nur hinter den Pässen von Singapur und Japan. Nutzen Sie die Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft für eine flexible und ungehinderte Mobilität.

    Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nach der Einbürgerung: Ist das möglich?

    Ja, seit 2024, mit der Einführung des neuen Einbürgerungsgesetzes kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch innerhalb einer 10-Jahres-Frist rückgängig gemacht werden. Besonders dann, wenn die Einbürgerung durch betrügerische Handlungen, wie arglistige Täuschung oder falsche Angaben, erlangt wurde, besteht die Möglichkeit des Widerrufs. Mit den jüngsten gesetzlichen Änderungen wird diese Regelung nun erweitert: Falsche Aussagen über das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, einem zentralen Prinzip des deutschen Staates, können ebenfalls zur Annullierung der Staatsbürgerschaft führen. Diese Maßnahme unterstreicht die Bedeutung, die Deutschland der Ehrlichkeit und Verlässlichkeit der Angaben im Einbürgerungsprozess beimisst. Die Gründe für eine Rücknahme können wie folgt zusammengefasst werden:

    1. Betrügerische Handlungen oder Falschangaben bei Antragstellung

    2. Falsche Aussagen über das Bekenntnis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

    Der schnelle Weg zum deutschen Pass

    Kontaktieren Sie uns jetzt kostenlos, damit wir Sie im gesamten Prozess unterstützen können.